Eine Journalistin fordert nach dem Informationsfreiheitsgesetz eine Stellungnahme eines Arbeitgeberverbands zu Berufskrankheiten an. Das Arbeitsministerium verweigert die Herausgabe. Die Unterlagen seien vertraulich.

Ein Hauptmann im Nato-Unterstützungskommando JSEC in Ulm verlangt Dienstbefreiung für mehr als fünf Stunden angeordnete Mehrarbeit im Monat.

Beide könnten Erfolg haben. Nicht weil ein Gericht schon so entschieden hat, sondern weil in der Eingangsformel der jeweiligen Verordnung die gesetzliche Ermächtigung fehlt, auf die sich die Regelung stützt. Die Lücken wurden nicht von Anwälten oder Verwaltungsgerichten gefunden. Sie stammen aus einer systematischen Suche im Bundesgesetzblatt mit Hilfe von Sprachmodellen.

Was die KI gefunden hat

Zwei Autoren, Felix Ringe vom Zentrum für empirische Rechtsforschung der Freien Universität Berlin und ein anonymer Mitautor, haben deutsche Verordnungen mit Sprachmodellen durchsucht. Nach eigenen Angaben stießen sie auf eine erhebliche Zahl bislang unbekannter Schwachstellen.

Vor wenigen Tagen veröffentlichten sie drei Fälle in einem Blogbeitrag unter dem Titel Legal exploits may emerge at scale. Alle drei beruhen auf demselben Mechanismus: dem Zitiergebot des Artikels 80 Absatz 1 Satz 3 des Grundgesetzes. Eine Rechtsverordnung muss in ihrer Eingangsformel die gesetzliche Ermächtigung nennen, auf die sie sich stützt. Fehlt sie, ist die entsprechende Regelung nach ständiger Rechtsprechung nichtig.

„Durch Gesetz können die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierungen ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen. Dabei müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetze bestimmt werden. Die Rechtsgrundlage ist in der Verordnung anzugeben. […]“ Artikel 80 Absatz 1 Grundgesetz

Im ersten Fall geht es um eine Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung vom Juli 2026. Die Änderung regelt, dass Beratungsunterlagen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats auch nach Abschluss der Beratungen vertraulich bleiben. Die Eingangsformel beruft sich nur auf § 9 Absatz 1 des Siebten Sozialgesetzbuchs. Die Befugnis, Stellung und Organisation des Beirats zu regeln, steht jedoch in § 9 Absatz 1a. Eine Journalistin, die nach dem Informationsfreiheitsgesetz Zugang zu einer Stellungnahme eines Arbeitgeberverbands verlangt, könnte sich auf diese Lücke berufen.

Der zweite Fall betrifft die Soldatenarbeitszeitverordnung. Eine Änderung vom März 2025 nimmt Soldaten im multinationalen Nato-Unterstützungskommando JSEC in Ulm von bestimmten Arbeitszeitschutzregeln aus. Laut Soldatengesetz steht Soldaten bei mehr als fünf Stunden angeordnete Mehrarbeit im Monat Dienstbefreiung zu. Eine Ausnahme für multinationale Stellen ist möglich, aber nur nach § 30c Absatz 6. Die Eingangsformel nennt andere Absätze, nicht diesen. Ein Hauptmann im Stab könnte deshalb Ausgleich verlangen.

Ein dritter Fall wurde veröffentlicht, aber nicht im Detail beschrieben. Keines der Beispiele ist bisher von einem Gericht entschieden worden. Bis zu einer solchen Entscheidung wenden die Behörden die Regelungen weiter an.

Hennenhaltungsverordnung als Präzedenzfall

Das Zitiergebot ist keine neue Erfindung. Das Bundesverfassungsgericht erklärte 1999 die Hennenhaltungsverordnung für nichtig, weil sie nicht alle Rechtsgrundlagen anführte (Urteil vom 6. Juli 1999, Az. 2 BvF 3/90). Die Richter nahmen die Pflicht aus Artikel 80 des Grundgesetzes streng. Eine Verordnung, die sich auf eine Ermächtigung stützt, muss sie nennen. Sonst fehlt die rechtliche Grundlage.

Für ein Sprachmodell ist das ein besonders dankbares Prüffeld. Es verlangt keinen großen Auslegungsspielraum, sondern einen weitgehend mechanischen Abgleich: Was regelt die Verordnung, und was steht in der Eingangsformel? Genau diesen Abgleich haben die Autoren unter Einsatz von KI automatisiert.

Legal Zero-Days: Greg Sadler und Nathan Sherburn prägten den Begriff 2025 in einem arXiv-Paper. Gemeint sind unentdeckte Schwachstellen im Recht, die sofortige Wirkung entfalten können, ohne dass erst ein Gericht entscheiden muss.

Als Beispiel diente ihnen unter anderem die australische Doppelstaatsbürgerschafts-Krise von 2017. In ihren Tests fanden die damaligen Modelle solche Lücken noch nicht zuverlässig. Die beste Trefferquote lag bei etwa zehn Prozent.

Der deutsche Fall ist strenger und gleichzeitig träger. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die Regelungen nichtig, sobald die Ermächtigung fehlt. Praktisch gelten sie aber weiter, bis ein Gericht genau das feststellt. Ein echter Legal Zero-Day würde ohne Zwischenschritt wirken.

Im Ausland gibt es bisher vor allem Simulationen und Labortests, etwa Experimente am King’s College London, in denen Modelle bekannte Schlupflöcher in simulierten Regelwerken wiederfanden, oder Systeme, die internationale Steuervermeidungsstrategien erkennen. Konkrete, öffentliche Funde in realen Verordnungen sind selten.

Was das für Behörden, Unternehmen und den Gesetzgeber bedeutet

Für Behörden ändert sich vorerst wenig. Die Verordnungen gelten, bis ein Gericht anders entscheidet. Wer sich auf eine Lücke berufen will, muss die Nichtigkeit in der Regel erst durchsetzen.

Unternehmen, gegen die Behörden auf Grundlage solcher Verordnungen Gebühren oder Auflagen erheben, haben einen stärkeren Anreiz, die Eingangsformeln prüfen zu lassen. Sprachmodelle beschleunigen die Suche. Die rechtliche Bewertung bleibt bei der Rechtsabteilung.

Für den Gesetzgeber könnte die Konsequenz darin bestehen, Entwürfe künftig vor der Verkündung mit denselben Werkzeugen auf Zitierfehler und ähnliche Schwachstellen prüfen zu lassen. Die Autoren empfehlen genau das. Was passiert, wenn solche Suchen skaliert und gravierendere Lücken entdeckt werden, ist offen.

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.